Digitale Signatur

Die Begriffe digitale Signatur und elektronische Signatur gehen eng miteinander einher, sind jedoch nicht gleichzusetzen.
Digitale Signatur bezeichnet den technischen bzw. mathemtischen Begriff. Auf digitalen Signaturen können elektronische Signaturen basieren, müssen sie jedoch nicht.
Elektronische Signatur bezeichnet den juristischen Begriff.

Aufgebaut ist die digitale Signatur auf dem Prinzip der Kryptographie. Wesentlich sind hierbei verschlüsselte Hashwerte (Prüfsummen). Sie ermitteln die Integrität der Daten  und decken gegebenenfalls eine Veränderung dieser auf. Das geschieht nach folgendem Prinzip: das Dokument wird durch ein nicht umkehrbares Verfahren in Kurzform gespeichert (Hashwert), dieser Hashwert verschlüsselt und das Dokument zusammen mit dem verschlüsselten Hashwert verschickt. Wichtig ist zudem, dass es unmöglich sein muss, zwei Nachrichten zu finden, deren Hashwerte deckungsgleich sind. Nur so kann gewährleistet sein, dass Nachrichten sicher sind, sie demnach nicht gefläscht oder verfälscht werden können.