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Nun haben die Sicherheitstrolle vom Rhein hunderttausenden Rechtsanwälten und Millionen von Bürgern einen Sicherheitsgau hingelegt. Mit privatem Key auf der öffentlich zugänglichen Seite haben sie eine Hintertüre für Hacker und Staatsterroristen aus den Geheimdiensten, die öffentlich auf Law and Order des Rechtsstaates spucken, geschaffen.
Seit Jahren rede ich, dass die qualifizierte Signatur überflüssig ist. Z.B. hier, wo auch das beA erwähnte4 wird:
http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/2015/12/03/e-government-in-deutschland
Aber weder Gesetzgeber, noch Regierung, noch Berater, noch Systemlieferanten lassen sich durch Kritik beeindrucken, sondern halten an der massenhaften Gefährdung fest.
Staatsanwaltschaften sollten prüfen, was hier abgeht:
- an der Verfassung vorbei wird auf das Verhältnismäßigkeitsgebot gespuckt. Es wird nicht begründet, warum besondere "Sicherheitsmaßnahmen" erforderlich sind. Anwälte in den USA und UK stellen bei E-Filing Schriftsätze den Gerichten per Upload auf einen Webserver mit User/und Passwort zur Verfügung. Es wird nicht begründet, warum deutschen Anwälten ein höheres Sicherheitsniveau verordnet wurde.
- rechtswidrig wurde keine WiBe bei dem Gesetzesvorhaben erstellt
- in Estland und Spanien (20 Mio Schadensfälle, Infineon-Karten) wurden die Signaturkarten selber als Sicherheitsrisiko eingestuft und wurden zurück gerufen. Ein exzessiver Kostenerhöhung in BER-Maßstäben ohne Nutzen dagegen. Wie beim BER.
- In Deutschland muss wegen der technischen Inkompatibilität und europafeindlichen Starrsinns des deutschen Gesetzgeber mit eIDAS nun eine Infrastruktur von 500 Mio € aufgebaut werden, um mit Europa doch noch kompatibel zu werden: Nach dem Robaso-Flop (60 Mio €) durch zum Teil gleichen Personals bei der Bundesagentur für Arbeit ist das OZG-Portal des Bundes ein Projekt mit höchstem Risiko (Ziellerreichungswahrscheinlichkeit geringer als bei BER).

Was werden die Konsequenzen des beA-GAUs sein?
- Staatsanwälte werden prüfen müssen, ob hier Sabotage am Werk war oder strafbare Fahrlässigkeit am Werk war. Sie weren prüfen müssen, ob hier absichtlich Hintertüren geschaffen werden sollten für Spionage geschaffen werden sollte. Bei BfV ist ja z.B. bekannt, dass man rechtswidrig die Spionageabwehr gegen fremde Mächte mit Vorsatz und auf Weisung der Bundesregierung unterlassen hat.
- Zivilrechtlich wird geprüft werden müssen, in welcher Höhe die Rechtsanwälte Schadensersatz bekommen für ihren Mehraufwand zwischen Weihnachten und Neujahr 2017, der grob fahrlässig und schlampig von BRAK und ihren Beauftragten verursacht wurden und dazu führt, dass sich die Rechtsanwälte wahrscheinlich ab 1.1.2017 rechtwidrig verhalten müssen und schon unbewusst bisher ihre Mandaten gefährdet haben. Da wirkt die Reform des §2013 StGB im Nachhinein nur noch als Verspottung und Verhöhnung der Bevölkerung.

Wie wird der Rechtsbruch in Zukunft unterbunden? Meiens Erachtens müssen folgende Sicherheitsmaßnahmen herbeigeführt werden:
- Juristen dürfen nur noch bei Sachkundenachweis in IT-Sicherheit bei IT-sicherheitsrelevanten Gesetzgebungsverfahren mitwirken (oder wegen ihrer Unzurechnungsfähigekut unter Vormundschaft gestellt werden
- Sachkundenachweis muss auch von allen anderen Akteuren gefordert werden: Aufsichtsführende Behörden, Betreiberunternehmen, Lieferanten, usw.

Der Schaden geht mit der qualifizierten Signatur bereits in die Milliarden. Mit dieser Schlamperei muss jetzt Schluss ein. Die Verantwortlichen werden klar zu Verantwortung gezogen werden müssen. Ein Versuch des Durchwursteln Wollens wird als Anschlag auf unsere freiheitliche Grundordnung gewertet werden müssen. Wenn der Staat sich weiter als Nachtwächter geriert, wird die Zivilgesellschaft für Law and Order sorgen müssen (wie bei den Flüchtlingen, wo auch die Zivilgesellschaft die Kernarbeit machen musste). Wir dürfen unseren Staat nicht weiter dem verantwortungslosen Spieltrieb von Unzurechnungsfähigen opfern.
Die Party ist vorbei. Wer das nicht Einsehen will, sollte den Staatsdienst verlassen und nicht weiter dem Gemeinwesen Schaden zufügen