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Das "besondere elektronische Anwaltspostfach" sieht sich durch die Gesetze und Verordnungen zur elektronischen Akte in der Justiz im Aufwind (www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2017/ausgabe-28-2017-v-13072017.news.html) - obwohl alle Beteiligten nur stöhnen. Und auch in der elektronischen Akte sind so einige "Pferdefüße" deutscher Bürokratie eingebaut (http://bit.ly/PapierAkte). Die zum Gesetz gehörige Verordnung sowie die Verordnung zur Neuordnung des elektronischen Notariatswesens, diverse Länderverordnungen (z.B. NRW) und andere Vorstöße machen die elektronische Akte endlich in Deutschland attraktiv.